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28.10.2008 CE-Kennzeichnung: Die wichtigsten Punkte

Korntal-Münchingen, 28. Oktober 2008 

Fenster- und Türhersteller sollten jetzt handeln

CE-Kennzeichnung: die wichtigsten Punkte

Offiziell gilt zum 1. Februar 2009 die CE-Kennzeichnungspflicht für Holzfenster und Holzaußentüren, auch wenn derzeit über eine einjährige Verlängerung der Koexistenzphase diskutiert wird. VBH-Recherchen ergaben, dass die meisten Betriebe die Kennzeichnung deshalb trotzdem wie geplant anstreben. Die Experten von VBH unterstützen Unternehmen bei der CE-Einführung und geben Antworten auf die zentralen Fragen.

Hersteller von Fenstern und Außentüren sollten mit der Einführung des CE-Kennzeichens nicht mehr länger warten, empfehlen die CE-Experten von VBH. Seit Monaten beraten sie Unternehmen in ganz Deutschland vor Ort – inzwischen bereits mehr als 1.500 Betriebe. Zwar wird im Moment eine Verlängerung der Koexistenzphase geprüft, da einige Länder Europas mit der Einführung im Verzug sind, eine Entscheidung darüber wird es aber voraussichtlich erst Anfang 2009 geben. Sollte der Antrag auf Verlängerung dann abgelehnt werden, wird die Zeit bis zur Einführung sehr knapp. Selbst bei einer Verlängerung beabsichtigen außerdem viele Verarbeiter, ihre Produkte mit dem CE-Kennzeichen zu versehen und dies als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. „Jeder Hersteller sollte deshalb spätestens jetzt mit der CE-Einführung anfangen, damit er nicht unter Druck gerät“, empfiehlt Norbert Appelhans, einer der vier CE-Experten von VBH. „Wer bis zum 1. Februar wartet, muss im Zweifel mit der einen oder anderen Woche Produktionsstillstand rechnen.“

Häufig unterschätzen die Unternehmen den Zeitaufwand für die Kennzeichnung der Konstruktionen und die Einführung der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Gleichzeitig dürfen Betriebe ihre Fenster und Außentüren bereits jetzt mit dem CE-Zeichen kennzeichnen. Diesen Vorsprung können deutsche Hersteller zu ihrem Vorteil nutzen, selbst wenn die europaweite Einführung um zwölf Monate verschoben werden sollte. Gilt die Kennzeichnungspflicht wie geplant ab dem 1. Februar 2009, dürfen außerdem ab dann zuvor hergestellte Fenster ohne CE-Zeichen nicht mehr in Umlauf gebracht werden, auch wenn die Bestellung bereits im Dezember erfolgte. Bei einer Auftragsabwicklung nach dem Stichtag muss jedes Fenster ein CE-Zeichen tragen. Für Fensterbauer und Türenhersteller ist es deshalb höchste Zeit, diese Punkte anzugehen, denn die entsprechenden Nachweise können nicht im Nachhinein erbracht werden.

Folgende Punkte sollten Hersteller bei der CE-Einführung beachten:

Der Prüfnachweis (ITT)

Bei der Erstellung der Prüfnachweise sollte man den Aufwand nicht unterschätzen. Mit der VBH-Lösung CE-fix lassen sich die Prüfnachweise in Form von Produktpässen zwar einfach und schnell ausfertigen, auch hier müssen die Nutzer jedoch mit zwei Wochen Vorlauf rechnen, bis alle Formalitäten erfüllt sind. Für eigene Prüfungen ist es bereits zu spät, da diese bis Februar in der Regel nicht mehr zu schaffen sind, ganz abgesehen von den hohen Kosten. Auch ältere eigene Prüfungen können in den meisten Fällen nicht als Grundlage herangezogen werden, da sich die Normen geändert haben und die Anforderungen an Luftdichtigkeit, Schlagregendichtheit und Widerstand gegen Windlast nicht dem CE-Standard entsprechen.
Die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Zur CE-Kennzeichnung muss eine Werkseigene Produktionskontrolle erfolgen. Dabei sollte so dokumentiert werden, dass es glaubhaft und nachvollziehbar ist. Der Aufwand sollte nicht übertrieben, sondern entsprechend der Betriebsgröße gehalten werden, sachgemäß sein und den Anforderungen genügen. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter informiert und entsprechend geschult werden, weshalb die WPK nicht zu kurzfristig geplant werden sollte.

Die richtige CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung umfasst neben dem Produktpass auch Hinweise zu Bedienung, Instandhaltung, Pflege, Wartung und Montage. Allerdings ist es nicht notwendig, jedes einzelne Fenster damit zu versehen. Die VBH-Experten empfehlen, die CE-Zeichen und die diversen Hinweise jeweils mit dem Lieferschein auszugeben. Pro Konstruktion genügt dann eventuell schon ein CE-Kennzeichen. Werden in einem Auftrag unterschiedliche Konstruktionen ausgeliefert, müssen die einzelnen Positionen dem jeweiligen CE-Zeichen zugeordnet werden. In vielen Unternehmen bedeutet dies eine Umstellung der EDV, wofür ebenfalls genügend Zeit eingeplant werden sollte.

Die VBH-Experten beraten gerne alle Unternehmen der Branche kostenfrei und direkt vor Ort. Zwar bietet VBH mit www.ce-fix.de eine eigene Online-Lösung zur CE-Kennzeichnung an, die Beratung erfolgt aber allgemein. Darüber hinaus ist CE-fix ein reiner Branchenservice und nicht an bestimmte Lieferanten gebunden. Hersteller können weiterhin ihre Zulieferer frei wählen und müssen die Teile auch nicht über VBH beziehen.

Bildmaterial:

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In ganz Deutschland unterwegs: die CE-Experten von VBH. In den vergangenen Monaten nutzten bereits mehr als 1.500 Unternehmen das kostenlose Beratungsangebot; v.l.n.r.: Bernd Schmidt, Thomas Aschenbrenner, Norbert Appelhans, Hans Neumeier.
 



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